Berechnung Hardwareersatz nach Blitzschaden

Berechnung Hardwareersatz nach Blitzschaden

Beitragvon bulby » So 2. Okt 2011, 22:04

Hallo Forum!

Bei Bekannten schlug vor kurzer Zeit der Blitz ein und bruzelte u.a. die Alice Homebox zu Tode.
Die Störungshotline schlug daraufhin vor, eine Ersatzbox zu versenden welche gegen die kaputte Homebox ausgetauscht werden sollte. Das alles sollte laut Hotlinemitarbeiter natürlich kostenlos sein.
Die Ersatzbox kam auch zügig an und funktioniere wie gewünscht. Allerdings taucht nun auf der letzten Rechnung ein Posten "Bereitstellung Hardware" auf, der mal eben über 60 EUR kosten soll.

Das wollen meine Bekannten natürlich nit akzeptieren, da ein kostenloser Tausch versprochen wurde (leider nur mündlich) und die Homebox al Leihgerät ja eigentlich sowieso in der Risikoabsicherung von Alice verbleiben sollte, oder?
Die kaputte Box wurde bereits zurückgesendet, Beleg dafür ist auch noch vorhanden.

Was meint ihr, wie sollte man vorgehen? Sicher erstmal Widerspruch gg. die Rechnung einlegen und Rücksendung belegen. Gibt es Musterbriefe o.ä., die die Chancen auf eine schnelle und unkomplizierte Klärung erhöhen? Wo und wie setzt man den Hebel am besten an?
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Re: Berechnung Hardwareersatz nach Blitzschaden

Beitragvon Undertaker » Mo 3. Okt 2011, 01:31

bulby hat geschrieben:Allerdings taucht nun auf der letzten Rechnung ein Posten "Bereitstellung Hardware" auf, der mal eben über 60 EUR kosten soll.

Super, das bringt doch gleich mal Klarheit bezüglich der Schadenhöhe.
bulby hat geschrieben: und die Homebox al Leihgerät ja eigentlich sowieso in der Risikoabsicherung von Alice verbleiben sollte, oder?

Wieso sollte dem so sein? Angenommen du leihst einem Kumpel übers Wochenende z.B. deine Fritzbox und die wird dort unglücklicherweise durch Blitzeinschlag oder was auch immer geschrottet, dann ist die Box wohl auch in deiner Risikoabsicherung verblieben, oder? Die Risikoabsicherung gegen Überspannungsschäden obliegt ganz eindeutig deinen Bekannten und nicht Alice, sowohl elektrotechnisch als auch versicherungstechnisch.
bulby hat geschrieben:Was meint ihr, wie sollte man vorgehen?

Die Hauselektrik und besonders sensible technische Geräte zukünftig durch einen Überspannungsschutz absichern.
bulby hat geschrieben:Sicher erstmal Widerspruch gg. die Rechnung einlegen und Rücksendung belegen.

Wozu das denn, die sollen froh sein das Alice ihnen den Elektroschrott kostenlos entsorgt.
bulby hat geschrieben: Gibt es Musterbriefe o.ä., die die Chancen auf eine schnelle und unkomplizierte Klärung erhöhen?

Höchstens bei der Versicherung, aber bestimmt nicht bei Alice.
bulby hat geschrieben:Wo und wie setzt man den Hebel am besten an?

Bei der Hausratversicherung; in der Hoffnung das diese eine Überspannungsschutzklausel beinhaltet.
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Re: Berechnung Hardwareersatz nach Blitzschaden

Beitragvon bulby » Mo 3. Okt 2011, 13:30

Undertaker hat geschrieben:Wieso sollte dem so sein? Angenommen du leihst einem Kumpel übers Wochenende z.B. deine Fritzbox und die wird dort unglücklicherweise durch Blitzeinschlag oder was auch immer geschrottet, dann ist die Box wohl auch in deiner Risikoabsicherung verblieben, oder? Die Risikoabsicherung gegen Überspannungsschäden obliegt ganz eindeutig deinen Bekannten und nicht Alice, sowohl elektrotechnisch als auch versicherungstechnisch.

Na immerhin pocht Alice durch Verleihung der Hardware darauf, dass der Netzabschluss in ihrem Besitz und ihrer Zuständigkeit bleibt.
Dass man den Schaden selbst regulieren müsste, wenn man seine eigene Hardware dranhängt, das ist schon klar.
Gegenbeipiel: Wenn ich eine Wohnung oder ein Haus miete, so wie ich es mit der Alice-Hardware auch mache, dann bezahlt trotzdem der Eigentümer (über die Versicherung) z.B. Unwetterschäden am Dach oder im Keller, und nicht der Mieter steht in der Pflicht, solche Risiken abzusichern.

Undertaker hat geschrieben:Die Hauselektrik und besonders sensible technische Geräte zukünftig durch einen Überspannungsschutz absichern.

Ich vergaß zu erwähnen, dass die Überspannung duch die Telefonleitung hereinkam. Die Telekom musste auch zur Reparatur ausrücken.

Undertaker hat geschrieben:Wozu das denn, die sollen froh sein das Alice ihnen den Elektroschrott kostenlos entsorgt.

S.o.: Alice-Eigentum + höhere Gewalt -> Alice-Problem
Schließlich refinanziert der Kunde die Hardware durch die Grundgebühren. Da sollte doch auch etwas Plus bei den langjährigen Kunden abfallen, um vereinzelte Kosten durch höhere Gewalt mit abzudecken?

Und außerdem:
Wie ist dann die Aussage des Hotliners zu verstehen, dass der Austausch kein Problem sei und mit keinerlei Kosten verbunden wäre?
Naja, über die Belastbarkeit der Hotline-Aussagen kann man ja bekanntermaßen geteilter Meinung sein...
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Re: Berechnung Hardwareersatz nach Blitzschaden

Beitragvon Undertaker » Di 4. Okt 2011, 01:36

bulby hat geschrieben:Na immerhin pocht Alice durch Verleihung der Hardware darauf, dass der Netzabschluss in ihrem Besitz und ihrer Zuständigkeit bleibt.

Falsch, die Hardware bleibt Eigentum von Alice, geht aber für die Dauer des Vertrages in den Besitz des Kunden über. Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kannst du dir bestimmt selber ergooglen, oder?
bulby hat geschrieben:Gegenbeipiel: Wenn ich eine Wohnung oder ein Haus miete, so wie ich es mit der Alice-Hardware auch mache, dann bezahlt trotzdem der Eigentümer (über die Versicherung) z.B. Unwetterschäden am Dach oder im Keller, und nicht der Mieter steht in der Pflicht, solche Risiken abzusichern.

Gutes Beispiel. Unwetterschaden am Dach, dadurch kommt Regenwasser durch die Decke wodurch der Fernseher und der Teppich beschädigt werden.
Frage: was bezahlt die Versicherung des Eigentümers (Vermieters)?
a) Schaden an Dach und Decke
b) Schaden an Dach, Decke, Fernseher und Teppich
c) Schaden an Fernseher und Teppich
... und als kleine Lösungshilfe noch die Zusatzfrage: Was bezahlt die Versicherung des Mieters.
Das wäre der Vorgang also aus versicherungstechnischer Sicht, aber um mal wieder in der Realität anzukommen; mir ist nicht bekannt das man bei Alice die Hardware mieten kann, abgesehen von den STB's. Wie hoch ist denn, neben den normalen Tarifkosten und den Verbrauchsgebühren, die Monatsmiete für ein Alice Modem?
bulby hat geschrieben:Ich vergaß zu erwähnen, dass die Überspannung duch die Telefonleitung hereinkam.

Nicht erwähnenswert, die Antwort/Lösung ist die gleiche: durch einen Überspannungsschutz absichern.
bulby hat geschrieben:Alice-Eigentum + höhere Gewalt -> Alice-Problem

Nein, Alice Eigentum geht für die Dauer des Vertrages in Kundenbesitz über -> Kundenproblem
Selbst wenn man deiner Theorie folgen würde -> AGB 11.8 :
In Bezug auf die von dem Anbieter zur Verfügung gestellten technischen Geräte ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

bulby hat geschrieben:Naja, über die Belastbarkeit der Hotline-Aussagen kann man ja bekanntermaßen geteilter Meinung sein...

Da sind wir sogar mal einer Meinung.
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Re: Berechnung Hardwareersatz nach Blitzschaden

Beitragvon vector2a » Di 4. Okt 2011, 11:15

Merke: bei der Hotline anrufen und sich strohdoof geben: "Meine Box geht heute morgen nicht mehr. Gestern abend war noch alles ok." :wink:
Bitte immer angeben: Tarif (Analog/ISDN/S/M/L), DSL-Modem von Alice, ggfs. Router, ggfs. Telefonhardware.
z.B.: Alice Fun ISDN, Sphairon Turbolink IAD, D-Link DI-524, Teledat 2a/b
Danke!
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Re: Berechnung Hardwareersatz nach Blitzschaden

Beitragvon bulby » Di 4. Okt 2011, 21:49

Undertaker hat geschrieben:Falsch, die Hardware bleibt Eigentum von Alice, geht aber für die Dauer des Vertrages in den Besitz des Kunden über. Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kannst du dir bestimmt selber ergooglen, oder?

Google ... hmmm, ein verwegenes Konzept.
Da googelt man mal nach AGB und Leistungsbeschreibung von Alice, und findet in diesen Dokumenten nur, dass die Hardware Alice-Eigentum bleibt. Das steht hier aber auch nicht zur Debatte (im Gegenteil, das wirft ja gerade erst die Frage der Schadensregulierung auf).
Soll ich noch erwähnen, dass mir der Gedanke, die zum Produkt gehörenden Bestimmungen durchzulesen auch schon vor Deinem sehr konstruktiv formulierten Tipp gekommen ist? Ja sogar bevor ich hier die Frage gestellt habe? Krass, oder?

Undertaker hat geschrieben:Frage: was bezahlt die Versicherung des Eigentümers (Vermieters)?
a) Schaden an Dach und Decke
b) Schaden an Dach, Decke, Fernseher und Teppich
c) Schaden an Fernseher und Teppich
... und als kleine Lösungshilfe noch die Zusatzfrage: Was bezahlt die Versicherung des Mieters.

Das beispiel hinkt gewaltig, weil Fernseher und Teppich im Allgemeinen nicht Mietgegenstand sind. Und wenn doch kommt bei Beschädigung ohne Eigenverschulden nicht der Mieter auf (egal ob direkt oder indirekt).

Undertaker hat geschrieben:Wie hoch ist denn, neben den normalen Tarifkosten und den Verbrauchsgebühren, die Monatsmiete für ein Alice Modem?

Woher soll ich das wissen? Und warum soll ich das wissen müssen? Sicherlich bekommen sie die Geräte nicht von den Herstellern geschenkt.

Undertaker hat geschrieben:Nicht erwähnenswert, die Antwort/Lösung ist die gleiche: durch einen Überspannungsschutz absichern.

Da ja Eigentum und Besitz getrennt sind, wie Du so schön schreibst, bedarf ein Haftungsübergang einer konkreten Vereinbarung zwischen Besitzer und Eigentümer (z.B. ein Mietvertrag). Im Alice-Vertag sind keine Regelungen zu Überspannungsschäden vorhanden. Alice kann also nicht im Nachhinein die Haftung auf den Kunden abwälzen mit dem Argumen, man hätte ja einen Überspannungsschutz installieren müssen.

Undertaker hat geschrieben:Nein, Alice Eigentum geht für die Dauer des Vertrages in Kundenbesitz über -> Kundenproblem
Selbst wenn man deiner Theorie folgen würde -> AGB 11.8 :
In Bezug auf die von dem Anbieter zur Verfügung gestellten technischen Geräte ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.


Dieser Absatz der AGB ist irrelevant für das Problem. Es geht nicht um die Verringerung der Alice-Gebühr für die eine Woche, in der der Anschluss nicht nutzbar war. Es geht um die Gebühr für den Hardwareaustuasch.

Undertaker hat geschrieben:
bulby hat geschrieben:Naja, über die Belastbarkeit der Hotline-Aussagen kann man ja bekanntermaßen geteilter Meinung sein...

Da sind wir sogar mal einer Meinung.

Na immerhin... :D

Na gut, das bringt uns hier erstmal nicht weiter. Mal sehen, wie Alice auf einen Widerspruch zur Rechnung reagieren wird.
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Re: Berechnung Hardwareersatz nach Blitzschaden

Beitragvon bulby » Di 4. Okt 2011, 21:52

vector2a hat geschrieben:Merke: bei der Hotline anrufen und sich strohdoof geben: "Meine Box geht heute morgen nicht mehr. Gestern abend war noch alles ok." :wink:


Da hast Du recht.
Man könnte schlussfolgern, dass Alice (wenn möglich) gern mal etwas an der Hausratversicherung des betroffenen Kunden mitverdienen will.
Schließlich ist es am Ende bei Alice völlig egal, ob eine "normal gestorbene" Box oder eine "geblitzte" getauscht werden muss. Und der normale Tausch kostet ja auch den Kunen keinen Cent.
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Re: Berechnung Hardwareersatz nach Blitzschaden

Beitragvon Corrado-HH » Di 4. Okt 2011, 22:23

Final zahlen dann aber alle ehrlichen Kunden diesen Betrug mit.
Gruß Corrado-HH

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Re: Berechnung Hardwareersatz nach Blitzschaden

Beitragvon Undertaker » Mi 5. Okt 2011, 02:40

bulby hat geschrieben:Da googelt man mal nach AGB und Leistungsbeschreibung von Alice, und findet in diesen Dokumenten nur, das die Hardware Alice-Eigentum bleibt.

Auch richtig googlen will gelernt sein, es ging dabei nicht um Alice sondern ganz allgemein um den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.
bulby hat geschrieben:Soll ich noch erwähnen, dass mir der Gedanke, die zum Produkt gehörenden Bestimmungen durchzulesen auch schon vor Deinem sehr konstruktiv formulierten Tipp gekommen ist? Ja sogar bevor ich hier die Frage gestellt habe? Krass, oder?

Ja echt krass, meiner Meinung nach Gedanken gemacht aber nichts verstanden oder falsch umgesetzt.
bulby hat geschrieben:Woher soll ich das wissen? Und warum soll ich das wissen müssen?

Wenn man etwas mietet, wie du es hier behauptet hast...
bulby hat geschrieben:....miete, so wie ich es mit der Alice-Hardware auch mache...

...dann sollte man schon die Höhe seiner Mietkosten kennen.
bulby hat geschrieben:Da ja Eigentum und Besitz getrennt sind, wie Du so schön schreibst, bedarf ein Haftungsübergang einer konkreten Vereinbarung zwischen Besitzer und Eigentümer (z.B. ein Mietvertrag).

Die allgenmeine Vereinbarung wurde durch den Vertrag mit Alice geschlossen, einer weiteren konkreten Vereinbarung bedarf es nicht. Das sind Selbstverständlichkeiten die im Zweifelsfall durch das BGB geregelt sind. Ausserdem muss man als Eigentümer seine Sachen nicht unbedingt vermieten, man kann sie anderen auch leihen oder kostenlos zur Verfügung stellen.
Um es mal in ganz einfachen Worten zu formulieren: Wenn man das Eigentum von einem anderen in Besitz hat, es nutzt und beschädigt zurückgibt dann sollte jedem normal denkenden Menschen klar sein das der Eigentümer nicht für den Schaden aufkommen muss sondern der Verursacher oder derjenige welcher das Teil in Besitz hatte.
bulby hat geschrieben:Im Alice-Vertag sind keine Regelungen zu Überspannungsschäden vorhanden. Alice kann also nicht im Nachhinein die Haftung auf den Kunden abwälzen mit dem Argumen, man hätte ja einen Überspannungsschutz installieren müssen.

Kein Mensch, und schon garnicht Alice, hat behauptet das du einen Überspannungsschutz installieren musst, das war nur als netter Hinweis gedacht. Nur wenn du das Eigentum anderer nutzt bzw. in Besitz hast und es nicht vor eventuellen Beschädigungen schützt, dann musst du halt für den Schaden aufkommen, oder deine Versicherung sofern vorhanden.
bulby hat geschrieben:Dieser Absatz der AGB ist irrelevant für das Problem. Es geht nicht um die Verringerung der Alice-Gebühr für die eine Woche, in der der Anschluss nicht nutzbar war. Es geht um die Gebühr für den Hardwareaustuasch.

Es geht dabei einzig und allein um Haftungausschluss, das hat mit den Gebühren wenig zu tun.
bulby hat geschrieben:Mal sehen, wie Alice auf einen Widerspruch zur Rechnung reagieren wird.

Hoffentlich im Sinne aller Kunden.
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