Widerruf nach Beratunsfehler nicht akzeptiert, was jetzt?

Widerruf nach Beratunsfehler nicht akzeptiert, was jetzt?

Beitragvon pianoman » Do 26. Jan 2012, 19:33

Hallo zunächst mal,
bin neu hier und komme gleich mit einem Problem ...

ich befürchte, dass ich Opfer eines Beratunsfehlers geworden bin.
Der Reihe nach:
1. Am 21.12.2011 habe ich einen Anruf erhalten und daraufhin einen Alice Fun Max Flat Anschluss per Telefon bestellt.
In diesem Gespräch habe ich mehrfach die Auskunft erhalten, dass ich alles testen könnte, und dann innerhalb einer 14tägigen Frist die Möglichkeit hätte, aus dem Vertrag herauszukommen durch einen einfachen Widerruf und Rücksendung des Routers. Dieses Gespräch wurde von Hansenet aufgezeichnet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ich mehrfach nachgefragt habe, da ich in einem Einfamilienhaus wohne, das vorher noch nicht bewohnt war und ich mir nicht Sicher war, dass überhaupt eine funktionierende Leitung gelegt war. Es hätte ja auch sein können, dass größere Kosten auf mich zukommen. Es hätte durchaus sein können, dass die Leitung zum Haus funktionieren. Daher habe ich mehrfach nachgefragt.
2. ein paar Stunden später kam ein zweiter Anruf, wo die Daten abgeglichen wurden und der oben beschriebene Punkt noch einmal bestätigt wurde. Auch dieses Gespräch wurde von Hansenet aufgezeichnet.
3. ein paar Tage später kam ein Brief mit der Auftragbestätigung und weiteren Informationen
4. ein paar Tage später wurde telefonisch der Besuch des Technikers verabredet
5. Anfang Januar kam der Router per Post
6. am 20.1.2012 kam der Techniker, alles hat geklappt, am nächsten Tag konnte ich nach einigen Mühen alles zum Laufen bringen. Ich habe zwei drei Tagen getestet und mich entschieden zu widerrufen und dachte, dass ich in der Frist sei, was mir ja in den Beratunsgesprächen zweimal bestätigt wurde, meine Frau kann dies bezeugen.
7. heute, 26.1.2012, habe ich zunächst per mail einen Widerruf abgeschickt und den Router inklusive eines schriftlichen Widerrufs zurückgesendet.
8. heute Nachmittag habe ich dann mehrfach mit der Hotline telefoniert und immer die Antwort erhalten, dass der Vertrag am 22.12.2011 begonnen hätte und die Widerrufsfrist überschritten wäre.
Ich könnte meinen Sachverhalt nochmal schriftlich einreichen, am Telefon könne man da jetzt nichts machen ...

Dumm gelaufen, nie einen Vertrag per Telefon abschließen!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. weiß einen Tipp, wie ich da wieder rauskomme, ohne, dass ich viel Geld zum Anwalt tragen muss.
Ich habe schon mal ein bisschen die Suchmaschine strapaziert und einen interessanten Artikel über die "Tücken des Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzgesetz" auf einer Seite entdeckt. Weiß jemand, ob der Vertrag, den ich von Hansenet in den Händen halte, in diesem Sinne wasserdicht ist?
Vielen Dank im Voraus für jede Art von Hilfe
pianoman
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Re: Widerruf nach Beratunsfehler nicht akzeptiert, was jetzt?

Beitragvon sykes » Do 26. Jan 2012, 20:17

Das Fernabsatzgesetz soll die Verbraucher vor einem unüberlegten Abschluss eines Vertrages schützen. Damit kann man also noch mal Überdenken, ob bei einem anderen Anbieter nicht günstigere Konditionen zu bekommen sind. Damit ist keine 14 tägige Testphase des Produktes gemeint.
Mit Eingang der Auftragsbestätigung kommt es zum Vertragsabschluss. Ab diesem Tag beginnt die Widerspruchsfrist (§ 312 d BGB). Hat der Anbieter gesetzeskonform über die Widerspruchsfrist von 14 Tagen belehrt, muss man also zeitig handeln. Das der Anschluss erst nach diesen 14 Tagen geschaltet wird, spielt dabei keine Rolle.
Grundlage des Vertrages sind die AGBs, was darin steht, zählt zunächst einmal. Der Anbieter kann darüber hinaus natürlich (auch telefonisch) anbieten, den Vertrag bei nicht gefallen aufzulösen. Solche Nebenabreden sind allerdings ein Frage des Nachweises und sollten immer schriftlich fixiert werden.
Wenn Du klagst, musst Du vor Gericht den Nachweis erbringen, dass alles so wie Du es beschrieben hast, abgesprochen wurde. Der Beklagte ist nicht verpflichtet das Gegenteil zu beweisen.
Deine Sichtweise des Sachverhalts zu belegen ist faktisch unmöglich, da die Gegenseite einfach behaupten kann, Du hättest da was missverstanden.
Du bist einen Vertrag eingegangen und der Vertragspartner hat das angebotene Produkt geliefert. Wenn Hansenet auf die Vertragseinhaltung besteht, bist du bis zum Ende der Vertragslaufzeit gebunden. Einzige Chance rauszukommen, wenn der Internetzugang außergewöhnlich langsam ist oder Störungen der Telefonie auftreten, die der Anbieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen kann.
Oder einen gnädigen Richter finden, der Deine Sicht der Dinge glaubt.
Zuletzt geändert von sykes am Do 26. Jan 2012, 20:25, insgesamt 1-mal geändert.
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit bestehenden oder künftigen Rechtschreibregeln sind nicht beabsichtigt und rein zufällig.
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Re: Widerruf nach Beratunsfehler nicht akzeptiert, was jetzt?

Beitragvon Undertaker » Do 26. Jan 2012, 20:25

pianoman hat geschrieben:heute Nachmittag habe ich dann mehrfach mit der Hotline telefoniert und immer die Antwort erhalten, dass der Vertrag am 22.12.2011 begonnen hätte und die Widerrufsfrist überschritten wäre.

Das die Widerrufsfrist überschritten ist sollte ja wohl klar sein, dabei ist es nicht relevant ob der Vertrag laut Hotline- Auskunft/Meinung am 22.12.2011 begonnen hat.
pianoman hat geschrieben:ein paar Tage später kam ein Brief mit der Auftragbestätigung und weiteren Informationen

Genau ab diesem Tag, dem Erhalt der Auftragsbestätigung, gilt die Widerrufsfrist. Widerrufen kannst du innerhalb einer Frist von 14 Tagen, nachdem du in Schriftform (Email, Brief, Fax) über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest, das sollte mit Erhalt der Auftragsbestätigung geschehen sein.
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Re: Widerruf nach Beratunsfehler nicht akzeptiert, was jetzt?

Beitragvon pianoman » Do 26. Jan 2012, 23:09

vielen Dank an sykes und undertaker für die Antworten.

Ich bin auf einen interessanten Artikel gestoßen:

http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/FernAbsG.htm
Zitat aus diesem Artikel (Abschnitt 5a):
Der Inhalt der Informationspflichten des Unternehmers richtet sich nach der BGB- Info- Verordnung und muss mindestens enthalten:
1. die Identität des Unternehmers
2. seine Anschrift
3. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt
4. die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.
5. eine Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.
6. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern oder sonstigen Preisbestandteile
7. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
8. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung
9. das Bestehen eines Widerruf- oder Rückgaberechts

wenn ich mir meine Auftragsbestätigung genauer ansehe, so sind die Punkte 3, 5 und 6 entweder ganz oder teilweise nicht erfüllt, und damit laut dem Artikel die Widerrufsfrist nicht rechtskräftig.

Hat jemand in dieser Hinsicht schon Erfahrungen gesammelt?
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Re: Widerruf nach Beratunsfehler nicht akzeptiert, was jetzt?

Beitragvon Undertaker » Fr 27. Jan 2012, 02:42

pianoman hat geschrieben:wenn ich mir meine Auftragsbestätigung genauer ansehe, so sind die Punkte 3, 5 und 6 entweder ganz oder teilweise nicht erfüllt, und damit laut dem Artikel die Widerrufsfrist nicht rechtskräftig.

Ich weiß zwar nicht was du da als "nicht erfüllt" ansiehst, aber auch die AGB, die Leistungsbeschreibung und die zu dem Zeitpunkt gültige Preisliste sind Bestandteil der Vertragsunterlagen bzw. deren Inhalt gehört zu der Informationspflicht. Die sind auf der Seite des Vertragspartners einsehbar. Aber wenn du das so bzw. anders siehst mußt du die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG mit Sitz in Hamburg halt verklagen. Ich hoffe du hälst uns in diesem Fall auf dem Laufenden. Letztendlich sind wir hier keine Juristen und können und werden hier keine Rechtsberatung durchführen.
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Re: Widerruf nach Beratunsfehler nicht akzeptiert, was jetzt?

Beitragvon Panda » Fr 27. Jan 2012, 19:43

pianoman hat geschrieben:Dumm gelaufen, nie einen Vertrag per Telefon abschließen!


Stimmt genau!

pianoman hat geschrieben:Am 21.12.2011 habe ich einen Anruf erhalten und daraufhin einen Alice Fun Max Flat Anschluss per Telefon bestellt.


Erst recht nicht, wenn man einen Werbe-Anruf (so lese ich das heraus) bekommt.

Aber, in solch einem Fall würde ich erstmal mit allen Unterlagen zur Verbraucherzentrale gehen.
Klagen kannst Du dann immer noch.
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