Sonderkündigungsrecht?

Sonderkündigungsrecht?

Beitragvon Kris3101 » Mi 20. Jul 2011, 18:23

hallo zusammen,
ich habe folgendes problem:
ich war bei aol bevor ich zu alice gewechselt bin. bereits bei der anwerbung per telefon hat man mir gesagt dass der aol vertrag automatisch übergeht und mir somit keine doppelten kosten entstehen. nun ist es so dass die aol gebühren trotzdem weiterhin abgebucht worden sind. ich habe versucht das ganze per e-mail zu klären was aber leider nicht möglich war.
darauf hin habe ich die aol gebühren zurückbuchen lassen. dann kam eine mahnung mit der androhung dass der dsl-anschluss gesperrt wird wenn ich nicht bezahle, was dann auch so passiert ist.
meine frage wäre nun.. ich hab doch einen vertrag mit alice und bezahle auch die gebühren dafür (ca 20 eur monatlich.) wenn die den anschluss sperren begehen die doch vertragsbruch oder nicht? hätte ich dann ein sonderkündigungsrecht, weil ich meinen vertrag ja eigentlich auf 2 jahre abgeschlossen habe.:(
danke vorab
Kris3101
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Re: Sonderkündigungsrecht?

Beitragvon sykes » Mi 20. Jul 2011, 19:40

Tja, verzwickt. Offenbar bekommt die Rechnungsabteilung es nicht auf die Kette, dass Du anstatt über AOL, jetzt über einen Alice-Vertrag (dabei gehören die schon lange zum selben Verein) die Kohle abdrückst. Grundsätzlich hast Du schon Recht, wenn der Vertragspartner die vertragliche Leistung nicht erbringt, obwohl Du dafür gelöhnt hast, kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht.
Vor einer außerordentliche Kündigung musst Du aber eh eine angemessene Frist einräumen, um die Probleme zu beseitigen. Erkläre in einem Schreiben noch mal den Sachverhalt, setze eine Frist und drohe eine Kündigung an, wenn die Frist verstreichen sollte. Nach den bisherigen Erfahrungen im Forum würde ich drauf wetten, dass Alice sich nicht rechtzeitig rührt. Dann kannst Du zwar aus dem Vertrag raus, aber Internetzugang hast Du damit leider noch lange nicht :cry: .
Falls Du ggf. bis vors Gericht ziehen willst, ist es eine gute Idee das Schreiben mit der Fristsetzung (und später die Kündigung) als Fax zu schicken. Das ist das schon mal ein guter Anscheinsbeweis, dass du eine Frist gesetzt/gekündigt hast. Wenn Dir ein Fax nicht nöglich ist, dann tüte Deine Schreiben unter den Augen eines Zeugen ein, der auch bestätigen kann, dass du die Schreiben zur Post gegeben hast.
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit bestehenden oder künftigen Rechtschreibregeln sind nicht beabsichtigt und rein zufällig.
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