p10405berlin hat geschrieben:Die Telekom braucht diese Bestätigung. Die Verrechnung erfolgt mit deren Rechnung, auf demselben Zahlweg wie die bisherigen Telekommst-Du - Rechnungen.
Wieso braucht die Telekom diese Bestätigung, die Telekom hat doch die Kündigungsbestätigung ausgestellt? Die Bestätigung braucht Alice um die Portierungskosten zu erstatten, aber nicht die Telekom. Die Erstattung der Portierungskosten werden über die Rechnung als Gutschrift geregelt, darum erscheint es mir unwahrscheinlich das die Portierungskosten des Vater über sein Anschlusskonto abgerechnet werden können, da kann man nur seine eigenen Portierungskosten abrechnen bzw. übernehmen lassen.