Bei einem Ausfall des Internetanschlusses haben Kunden Anspruch auf Schadensersatz, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden.
Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Quelle: Bericht auf heise online
Hanna Asap hat geschrieben:Wann wurde das Gesetzt denn erlassen?
Hanna Asap hat geschrieben:Und wonach richtet sich die Höhe des Schadensersatzes?
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